Allgemeine Geschäftsbedingungen der Joptimal.de – Agentur für fortschrittliches Recruiting

§ 1 Präambel
Die Joptimal.de – Agentur für fortschrittliches Recruiting mit Sitz in Dortmund, (nachfolgend „Joptimal“) bietet unter www.joptimal.de, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung an. Sie finden Leistungen im Bereich Stellenanzeigen, Personalmarketing, Employer Branding, Karriere Pages, Stellenanzeigen-Budgetkampagnen sowie HR-Services einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen (zusammen unsere „Leistungen“) Anwendung, die wir, die Joptimal, Auf dem Hövellande 6, 44269 Dortmund als Auftragnehmer, für Sie als Auftraggeber erbringen.

§ 2 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder von diesen abweichen, werden von Joptimal nicht anerkannt, es sei denn Joptimal hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir eine Leistung in Kenntnis entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführen.
1.3
Der Kunde versichert, Unternehmer zu sein.

§ 3 Verträge nur mit Unternehmern und Kaufleuten
2.1 Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer und Kaufleute. Nur mit ihnen schließen wir wirksame Verträge, nicht hingegen mit Verbrauchern.
2.2 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird, §§ 1, 2 HGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

§ 4 Unverbindliche Angaben, Vertragsschluss
4.1
Alle Angaben zu unseren angebotenen Leistungen und Preisen, sei es auf unserer Internetpräsenz, unseren SocialMedia-Auftritten oder in sonstiger Weise, sind vor Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich.
4.2
Unsere Präsentation, sei es auf unserer Internetpräsenz, unseren SocialMedia-Auftritten oder in sonstiger Weise, Leistungsbeschreibungen und Kostenanschläge stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der Joptimal dar, selbst wenn sie als Angebot bezeichnet sind. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zu machen (so genannte invitatio ad offerendum).
4.3
Informations- und Verfügbarkeitsanfragen begründen keine Vertragsbeziehung.
4.4
Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich dadurch zu Stande, dass die joptimal.de ein Angebot des Kunden in Textform (z.B. E-Mail oder Fax) oder in Schriftform annimmt.
4.5
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Text- bzw. Schriftform.

§ 5 Vertragsgegenstand
5.1
Die Joptimal vermittelt für ihre Auftraggeber Werbung und Werbungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung. Hierzu zählt insbesondere aber nicht ausschließlich:

  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Schaltung von Stellenanzeigen und –bannern eines Auftraggebers in bundesweiten Print- und Online- Medien;
  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Veröffentlichung von Personalmarketingstrategien in Online-Medien
  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Veröffentlichung von Employer Branding Maßnahmen in Online-medien
  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Veröffentlichung von Karriere Pages im Namen und Layout des Auftraggebers in Online-medien
  • Erstellung und/oder Vermittlung sowie Veröffentlichung von HR-Services
  • Bewerbermanagement: Insbesondere Erstellung von email Accounts für den Auftraggeber, auf die der Auftraggeber für das Bewerbermanagement zugreift.

5.2
Joptmial hat keinen Einfluss auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters fällt und damit keine Vertragspflicht der Joptimal darstellt. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch gegen Joptimal auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien.

§ 6 Vertragsdauer
6.1
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Veröffentlichungszeitraum der Stellenanzeigen in Online- und Printmedien. Nach Ablauf der Vertragsdauer endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6.2
Für die Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für die Joptimal insbesondere, aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen vor:

  • Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse;
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers;
  • Verzug des Auftraggebers bei der Begleichung fälliger Vergütungsansprüche der Joptimal;
  • Übermittlung von Daten zur Stellenanzeigenveröffentlichung durch den Auftraggeber, die gegen rechtliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen;
  • Verstoß gegen die Pflichten des Auftraggebers aus untenstehendem § 6

§ 7 Bereitstellungen durch den Auftraggeber, Ablehnungsbefugnis
7.1
Sofern uns der Auftraggeber Videos, Musikstücke, Texte, Bilder, Logos, Zeichnungen, Daten, Vorlagen, Dokumente etc. („Bereitstellungen“) zur Verwendung bei der Durchführung unserer Leistungen überlässt, versichert er, dass diese Beistellungen frei von Mängeln sind und keine Rechte Dritter, einschlägigen Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser AGB verletzen.
7.2
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Verwertungsgesellschaften (wie beispielsweise der GEMA oder VG-Wort), insbesondere etwaiger Meldepflichten, der Einholung entsprechender Einwilligungen sowie der Abführung von Gebühren im Hinblick auf seine Beistellungen selbst verantwortlich.
7.3
Zu seinen Mitwirkungshandlungen gehört insbesondere auch die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, fachkundigen Mitarbeitern, Kommunikationsmitteln und -anschlüssen sowie Hard- und Software und das Zugänglichmachen von Räumlichkeiten, soweit dies erforderlich ist.
7.4
Die geistigen Eigentumsrechte an den Beistellungen des Auftraggebers verbleiben beim Auftraggeber oder seinen Lizenzgebern. Der Auftraggeber räumt uns hiermit (oder verschafft uns über die jeweiligen Inhaber der geistigen Eigentumsrechte) ein nicht-übertragbares, nicht-ausschließliches, weltweites, lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht an den Beistellungen des Auftraggeber für die Vertragsdauer zum Zwecke der Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ein.
7.5
Joptimal behält sich vor, Bereitstellungen wegen der fehlenden technischen Qualität, aber auch wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form, Ausgestaltung oder wegen der Verlinkung abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen geltendes Recht (gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Bestimmungen) oder die guten Sitten verstoßen oder deren Schaltung für Joptimal unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere Werbung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen der Joptimal gerichtete Inhalte enthält. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich in Text- oder Schriftform mitgeteilt, worauf er das Recht auf Nachbesserung hat. Joptimal ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt, die Verlinkung ändert oder den Inhalt der Website, auf die verlinkt wird, wesentlich verändert. Entsteht der Joptimal wegen einer
Ablehnung (Absätze 3 und 4) oder einer Zurückziehung (Absatz 5) ein Mehraufwand, kann dieser dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers, Verbote, Änderungswünsche des Auftraggebers
8.1
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, auf der betriebenen Internet-Seite von Joptimal zutreffende und vollständige Kontakt-Daten (insbesondere aber nicht ausschließlich: Anschrift, Telefonnummer, Email-Adresse, Firmenname, Ansprechpartner) anzugeben. Der Auftraggeber garantiert mit der Übermittlung der Kontaktdaten, dass die Informationen, die er im Zuge seiner Übermittlung oder im Rahmen anderer Interaktionen an Joptimal übermittelt, richtig und vollständig sind und er keine falschen oder unzureichenden Angaben zu seiner Identität und/oder der von ihm vertretenen dritten Person macht. Verwendet der Auftraggeber unzutreffende Kontaktinformationen, insbesondere falsche Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindungs- und Kreditkartenangaben oder sonstige falsche Informationen, haftet er hierfür vollumfänglich und hat Joptimal von hierdurch entstandenen Schäden freizuhalten.
Ändern sich diese im Rahmen des Übermittlungsprozesses abgefragten Angaben zu einem späteren Zeitpunkt während des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Joptimal hiervon zu unterrichten und die geänderten Kontaktdaten an Joptimal zu übermitteln.
8.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung bestimmte Stellenanzeige vollständig und rechtzeitig vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin in digitaler Form an Joptimal zu übermitteln. Sollen Gestaltung und Entwurf der Stellenanzeige von Joptimal für den Auftraggeber übernommen werden, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet Joptimal die Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig in digitaler Form vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin der Stellenanzeige zu übermitteln. Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an Joptimal vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich der Bild- und Textelementen ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
8.3
Die Kontaktaufnahme zu Stellungsuchenden durch Zugriff auf die Bewerberdatenbank durch den Auftraggeber ist unzulässig, sofern und soweit hierdurch unzulässige Inhalte und/oder ein Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen und/oder ein Verstoß gegen die guten Sitten besteht. Gleiches gilt, wenn die Duldung einer solchen Kontaktaufnahme für Joptimal unzumutbar ist. Der Auftraggeber ist nur dazu berechtigt, die Bewerberdatenbank zum Zwecke der Anbahnung konkreter Dienst- und/oder Arbeitsverhältnisse von tatsächlich verfügbaren offenen Arbeitsstellen zu nutzen; eine anderweitige Nutzung der Bewerberdatenbank ist unzulässig und berechtigt Joptimal zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs der Auftraggebers sowie zur sofortigen Leistungseinstellung und zur Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte des Auftraggebers, ohne dass hierdurch ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers begründet wird.
8.4
Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit Joptimal sind unübertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Joptimal.
8.5
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Joptimal fehlerfreie Stellenanzeigen und/oder sonstige Daten im Zusammenhang mit der Erstellung und/oder Veröffentlichung der Stellenanzeigen zur Verfügung zu stellen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei, ohne seine Korrekturmöglichkeit nach § 9.1 dieser AGB´s auszunützen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne Joptimal die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet Joptimal mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
8.6
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen nach Vertragsschluss ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber uns äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
8.7
Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
8.8
Wir prüfen, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung und Terminen haben wird. Erkennen wir, dass aktuell zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilen wir dies dem Auftraggebern mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führen wir die Prüfung des Änderungswunsches durch.
8.9
Nach Prüfung des Änderungswunsches werden wir dem Auftraggebern die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
8.10
Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
8.11
Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist.
8.12
Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Wir werden dem Auftraggebern die neuen Termine mitteilen.
8.13
Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung des Auftragnehmers berechnet.

§ 9 Fertigstellung und Veröffentlichung der Stellenanzeigen
9.1
Fertigstellungsfristen oder -termine für unsere Leistungen werden von uns auf Nachfrage des Auftraggebers mittgeteilt.
9.2
Mangels anderweitiger Abrede beziehen sich unsere Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übermittlung unserer Leistungen an den Auftraggebern.
9.3
Die Stellenanzeigen werden zum mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termin in Print- und/oder Online-Medien veröffentlicht. Wurde kein Termin zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen vereinbart, wird die Stellenanzeige unverzüglich nach Vertragsschluss und Freigabe durch den Auftraggeber (nach § 8 dieser AGB) veröffentlicht.
9.4
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung beabsichtigten Stellenanzeigen und/oder Stellenanzeigedaten vollständig und rechtzeitig an Joptimal zu übermitteln. Für Verzögerungen im Ablauf der Stellenanzeigeveröffentlichung, die auf vom Auftraggeber unvollständigem und/oder verzögert übermitteltem und/oder inhaltlich und/oder rechtlich zu beanstandenden Stellenanzeigedaten und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers beruhen, übernimmt Joptimal keine Haftung.
9.5
Joptimal ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
9.6
Joptimal wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen unverzüglich nach Kenntnisnahme anzeigen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Einflussbereich des Auftraggebern (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungshandlung, Verzögerungen durch dem Auftraggebern zuzurechnende Dritte etc.) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Unsere weitergehende Ansprüche oder Rechte, insbesondere aus Annahmeverzug des Auftraggebers, bleiben vorbehalten.
9.7
Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Falle eines von uns zu vertretenen Leistungsverzugs bestehen nur nach Maßgabe des § 10 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 10 Freigabe durch den Auftraggeber, Korrekturen, Rüge, Rügefrist
10.1
Vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung kann der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung bei Joptimal anfordern. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich schriftlich frei zu geben. Eine E-Mail genügt der Schriftform. Bis zur Freigabe durch den Auftraggebern ist Joptimal zur weiteren Folgeleistungen nicht verpflichtet.

10.2
Sollte ein solcher Korrekturabzug Fehler aufweisen, so hat der Auftraggeber diese schriftlich zu korrigieren und Joptimal diese schriftlichen Korrekturen unverzüglich zukommen zu lassen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei (wobei die Freigabe auch online auf dem von Joptimal zur Verfügung gestellten Vorschaulink erfolgen kann), ohne seine Korrekturmöglichkeit auszunützen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne Joptimal die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet Joptimal mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.
10.3
Bei gestalterischen Werkleistungen ist, sofern nicht anderweitig im Angebot definiert, eine Korrekturschleife in der vereinbarten Gegenleistung enthalten.
10.4
Im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäftes ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Leistungen der Joptimal unverzüglich nach Veröffentlichung der Stellenanzeige oder der sonstigen Leistung zu überprüfen und Joptimal eventuelle Mängel unverzüglich anzuzeigen. Nimmt der Auftraggeber eine solche Mängelrüge Joptimal gegenüber nicht vor, gilt die von Joptimal erbrachte Leistung als mangelfrei genehmigt. Die Rügefrist für die Mängelrüge beginnt bei offenen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung.

§ 11 Vergütung, Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung
11.1
Die Vergütung von Joptimal richtet sich (vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen Joptimal und dem Aufraggeber) nach der jeweils im Zeitpunkt des Zugangs des Angebotes des Auftraggebers bei Joptimal gültigen Preisliste der Joptimal zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Preisnachlässe, Agenturrabatte und ähnliche Nachlässe auf die jeweils gültige Preisliste der Joptimal werden nur ausnahmsweise und aufgrund individueller schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Joptimal gewährt. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, versteht sich die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung und anderer anfallender Fremdkosten.
11.2
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung netto und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Joptimal bedarf. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 (neun) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.
11.3
Joptimal ist berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
11.4
Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist Joptimal dazu berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung einzustellen. Die Dauer der von Joptimal erbrachten Leistungen, insbesondere die Dauer der Stellenanzeigenschaltung und Stellenanzeigenveröffentlichung sowie die Bereitstellung von email accounts für das Bewerbermanagement wird hierdurch nicht verlängert.
11.5

Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

11.6

Kommt es aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers nicht zu einer vollständigen Vertragserfüllung, so besteht gleichwohl der Anspruch der Joptimal auf volle Vergütung.

11.7
Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Joptimal schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.
11.8
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit der Joptimal beruht.

§ 12 Haftung, Mängelrüge, Verjährung
12.1
Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegen die Joptimal. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Auftraggeber oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Ad-Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. Bei einem längeren Ausfall des Ad-Servers wird die Werbeschaltung in einer für den Auftraggeber zumutbaren Zeit nachgeholt, der Vergütungsanspruch der Joptimal bleibt bestehen.
12.2
Ausgeschlossen ist jede Haftung oder Gewährleistung bei Störungen des Kundenrechners sowie der Kommunikationswege vom Kundenrechner zu uns.
12.3
Insbesondere, aber nicht abschließend, übernimmt Joptimal zudem keine Haftung für:

  • Schäden, die durch den Verlust und/oder den Missbrauch der im Rahmen des Kontaktprozesses auf www.Joptimal betriebene Internet-Seite erhaltenen Zugangsdaten des Auftraggebers verursacht wurden;
  • das Zustandekommen von Kontakten mit geeigneten Bewerbern aufgrund der  veröffentlichten Stellenanzeige (n) und/oder sonstigen Leistung;
  • die Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an Joptimal vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige (n) und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich Bild- und Textelementen und/oder sonstigen Angaben;
  • Ansprüche Dritter wegen unzulässiger Inhalte, Angaben, Bild- und Textelemente oder sonstiger Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat;
  • fehlerhafte und/oder unvollständige und/oder illegale Inhalte auf Internet-Seiten, die auf www.Joptimal verlinkt sind;
  • Zusätzliche Veröffentlichungen im oben stehenden Sinne;
  • Leistungshindernisse und Mängel, die von Dritten, insbesondere von Betreibern von Internet-Seiten, auf denen die Stellenanzeigen und/oder sonstigen Leistungen veröffentlicht werden, zu verantworten sind;
  • Leistungshindernisse in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.

12.4
Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
12.5
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Joptimal nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.6
Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung – egal ob grob oder leicht fahrlässig – haftet Joptimal nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der auf höchstens den Vertragswert beschränkt ist. Bei einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.
12.7
Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.
12.8
Der Auftraggeber hat das von Joptimal erstellte Werk unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Joptimal zu rügen und zwar in Text- oder Schriftform. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übermittlung des Werks, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Werk als genehmigt. Spätere Beanstandungen sind irrelevant.
12.9
Sämtliche Ansprüche, auch Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

§ 13 Rechteeinräumung, Haftung des Auftraggebers
13.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Bereitstellungenzu übermitteln, an denen keine der Übermittlung und/oder Nutzung entgegen stehende Rechte Dritter bestehen und denen keine Gesetze, Verordnungen, behördliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsgrundsätze (z.B. die guten Sitten) entgegenstehen.
13.2
Er überträgt Joptimal sämtliche für die Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, in dem für die Durchführung des Vertrages notwendigen Umfang. Er berechtigt die Joptimal zur Nutzung mittels aller bekannter technischer Verfahren sowie aller bekannter Formen der elektronischen Medien, über alle festen und mobilen, digitalen und analogen Kommunikationswege.
13.3
Der Auftraggeber ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, die Bereitstellungenl auf Viren o.ä. zu untersuchen.
13.4
Eine Prüfpflicht der Joptimal besteht nicht.
13.5
Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher Bereitstellungen trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt die Joptimal auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bereitstellung rechtswidriger Werbemittel beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die der Joptimal im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen.
13.6
Für den Schaden, den der Auftraggeber dadurch verursacht, dass er der Joptimal Bereitstellungen übermittelt, die mit einem Virus o.ä. behaftet sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.
13.7
Soweit Daten an Joptimal – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.
13.8
Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Joptimal aus einem Datenverlust sind ausgeschlossen

§ 14 Geheimhaltung
14.1
Die Partien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei iSd. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind.
14.2
Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus unbegrenzt.
14.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich für jeden Fall der verschuldeten Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen, eine Vertragsstrafe in Höhe der Vertragssumme zu zahlen.
14.4
Die Joptimal ist nicht verpflichtet, Bereitstellungen nach Vertragsbeendigung an den Auftraggeber zurückzuliefern. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie zeitlich unbegrenzt zu archivieren.

14.5
Genauso wie Joptimal ist auch der Auftraggeber zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des TMG, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.
14.6
Bezüglich des Datenschutzes wird ergänzend auf die diesbezügliche gesonderte Datenschutzerklärung verwiesen.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand
15.1
Erfüllungsort ist Dortmund.
15.2
Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit Joptimal oder im Zusammenhang mit einem zu Grunde liegenden Vertrag mit Joptimal ergeben, wird Dortmund als Gerichtsstand vereinbart.
§ 16 Sonstige Bestimmungen
16.1
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
16.2
Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts Anwendung.
16.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.
16.4
Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfall den anderweitigen Regelungen außerhalb einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Joptimal und dem Auftraggeber vor (insbesondere Regelungen in Preislisten, Rabattstaffeln, Targeting-Kriterien etc.).